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   BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03   

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https://dejure.org/2004,8098
BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03 (https://dejure.org/2004,8098)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.2004 - 2Z BR 265/03 (https://dejure.org/2004,8098)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 2Z BR 265/03 (https://dejure.org/2004,8098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines Rückbauverlangens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbartes Zustimmungsbedürfnis zu baul. Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über bauliche, die übrige Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigenden Veränderungen; Zumutbarkeit eines Rückbauverlangens zur Umgestaltung eines Freisitzes; Genehmigung baulicher Veränderungen an einem Gebäude durch Beschluss einer ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03
    Dies ist zulässig (BayObLG ZMR 2001, 640; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 22 WEG Rn. 28).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03
    Darüber hinaus teilt der Senat die Auslegung, die der Beschluss vom 1.7.1997 durch das Landgericht gefunden hat und die den in der Rechtsprechung für Dauerregelungen aufgestellten Grundsätzen entspricht (vgl. BGHZ 131, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605).
  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1b Z 22/89
    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03
    Von Bedeutung ist schließlich, dass die Antragsgegner den Umbau durchführten, ohne sich zuvor zwecks Erteilung einer Genehmigung mit den übrigen Wohnungseigentümern ins Benehmen zu setzen (BayObLG NJW-RR 1990, 1168 f.; NJW-RR 2000, 1179/1180; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 275).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03
    Im Übrigen würde eine zu Unrecht erteilte Genehmigung nicht dazu zwingen, nunmehr in gleichartigen Fällen auch anderen Wohnungseigentümern der Gemeinschaftsordnung und der Beschlusslage zuwider Genehmigungen erteilen zu müssen (BayObLG NJW-RR 1993, 337/338); ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 25 Rn. 165).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03
    Darüber hinaus teilt der Senat die Auslegung, die der Beschluss vom 1.7.1997 durch das Landgericht gefunden hat und die den in der Rechtsprechung für Dauerregelungen aufgestellten Grundsätzen entspricht (vgl. BGHZ 131, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605).
  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00

    Sonnenkollektoren als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03
    Von Bedeutung ist schließlich, dass die Antragsgegner den Umbau durchführten, ohne sich zuvor zwecks Erteilung einer Genehmigung mit den übrigen Wohnungseigentümern ins Benehmen zu setzen (BayObLG NJW-RR 1990, 1168 f.; NJW-RR 2000, 1179/1180; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 275).
  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Nach der Rechtsprechung des früher zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts kann sich ein Verpflichteter regelmäßig nicht auf die finanzielle Unzumutbarkeit eines Rückbaus berufen, der mit hohen Kosten verbunden ist, wenn ein Umbau durchgeführt wird, ohne sich zuvor zwecks Erteilung einer Genehmigung mit den übrigen Wohnungseigentümern ins Benehmen zu setzen (BayObLG NJW-RR 1990, 1168 /1169; WuM 2004, 495).
  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 19/05

    Verweigerung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen

    Auf eine Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kommt es bei einer solchen Vereinbarung nicht an (BayObLG WuM 2004, 495).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 471/02

    Wohnungseigentum: Zustimmungsbedürftigkeit jeglicher Veränderungen im

    Eine derartige Klausel, wonach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG dahingehend abbedungen wird, dass Veränderungen im Erscheinungsbild auch ohne Beeinträchtigung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stets der allseitigen Zustimmung bedürfen, ist zulässig; der Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG ist in diesem Fall nicht anzulegen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 640; WE 1996, 470; WuM 2004, 495; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 23; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rz. 282).
  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

    Eine zu Unrecht erteilte Genehmigung zwingt nicht dazu, nunmehr in gleichartigen Fällen auch anderen Wohnungseigentümern entgegen der Gemeinschaftsordnung und der Gesetzeslage zuwider Genehmigungen zu erteilen (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.5.2004, Az.: 2Z BR 265/03).
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